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Schul- und Hausordnung, Verhaltensnoten

Hausordnung

In unserem Schulhaus bewegen sich täglich sehr viele Menschen. Gegenseitige Rücksicht, Verantwortung und Ordnung im Haus sind notwendig. Nur so kann unsere Schule ein angenehmer Ort zum Leben und Lernen werden.

Unser Motto lautet:
Die Schule ist wie eine große Familie, die durch Wertschätzung und Respekt erfolgreich ist.

Einlass:

  1. Das Schulgebäude ist ab 07:00 Uhr geöffnet. Bis 07:25 Uhr ist der Aufenthalt nur im Hochparterre im Bereich vor der Direktion erlaubt. Während dieses Zeitraumes werden die SchülerInnen (durch eine im Sinne des § 4a SchUG geeignete Person) beaufsichtigt.
  2. Um 07:25 Uhr gehen alle unverzüglich zu ihren Klassenräumen.
  3. Die Klassen-und Unterrichtsräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden

Unterricht:

  1. Ab 07:25 Uhr, sowie während Unterrichtszeit herrscht ein striktes Handyverbot. (Das gilt auch für die große Pause und die 5-Minuten-Pause).
  2. Das Betreten unbenützter Klassenräume ist verboten.
  3. Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit ist nur mit Erlaubnis einer Lehrperson oder der Schulleitung nach Absprache mit den Eltern erlaubt.

Pausen:

  1. Schüler dürfen sich während der großen Pause nicht in den Klassenräumen oder anderen Unterrichtsräumen (Gruppenräume etc.) aufhalten.
  2. Das Laufen in den Gängen, Rutschen oder Klettern auf dem Treppengeländer sind untersagt.

Nach dem Unterricht:

  1. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen.
  2. SchülerInnen haben nach dem Unterricht das Schulhaus unverzüglich zu verlassen.
  3. Ein Aufenthalt im Schulgebäude nach Unterrichtsende ist verboten (Ausnahmen: Musikschulunterricht, Veranstaltungen, Kurse etc.).

Mittagspause:

  1. SchülerInnen dürfen sich in ihrer Mittagspause zwischen Vormittags-und Nachmittagsunterricht nur in der Aula aufhalten. Das Betreten anderer Schulbereiche innerhalb des Gebäudes ist verboten.
  2. Unter Anwendung des § 44a SchUG wurde vom Schulforum in der Hausordnung festgelegt, dass für SchülerInnen ab der 7. Schulstufe unter den in Punkt 4 ausgeführten Voraussetzungen die Beaufsichtigung entfällt. Für SchülerInnen bis zur 6. Schulstufe übernimmt eine geeignete Person im Sinne des §44a SchUG die Aufsicht.

 

Weitere Verhaltensrichtlinien sind in unserer Schulordnung verankert!

 

Aktuelles

Kontakt

  • Mittelschule Lechtal
    Dorf 31a
    6652 Elbigenalp
  • (+43) 5634 6214

    direktion@ms-lechtal.tsn.at