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Schul- und Hausordnung, Verhaltensnoten

Allgemeine Informationen zu den Verhaltensnoten

Ein angenehmes Schulklima und eine von gegenseitiger Wertschätzung geprägte Atmosphäre sind die Grundvoraussetzungen für eine förderliche Lernumgebung.

Ein angemessenes Verhalten hilft, dieses positive Klima für ein gemeinsames Arbeiten zu ermöglichen. Aus diesem Grund spielt das Einhalten von Regeln und Pflichten eine zentrale Rolle. Wie gut den SchülerInnen diese Einhaltung gelingt, spiegelt sich in der Verhaltensnote wider.

Zusammenfassung der gesetzlichen Vorlagen (Auszug aus SCHUG §43, SCHUG §18, Abs. 5, SCHUG §21, Abs. 3)

Durch die Verhaltensnote ist das persönliche Verhalten zu beurteilen.

Pflichten, die von den Schülern /Schülerinnen zu erfüllen sind:

  • Förderung der Unterrichtsarbeit
  • Einordnen in die Klassengemeinschaft
  • Regelmäßiger und pünktlicher Schulbesuch
  • Mitbringen der nötigen Unterrichtsmittel
  • Einhalten der Regeln und Pflichten laut Schulordnung bzw. Hausordnung
  • Der Schüler ist über Auftrag des Schulleiters oder eines Lehrers verpflichtet, vorsätzlich durch ihn herbeigeführte Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer Einrichtungen zu beseitigen, sofern dies möglich ist.

Ziel der Verhaltensnoten:

Selbstkontrolle des Schülers / der Schülerin

als Feedback an den Schüler / die Schülerin, um das eigene Verhalten positiv ändern zu können

Bei der Beurteilung sind zu berücksichtigen:

  • das Alter des Schülers / der Schülerin
  • die Anlagen des Schülers / der Schülerin
  • das „Temperament“
  • das Bemühen um ein ordnungsgemäßes Verhalten („es besser als bisher zu machen“)
  • Das Verhalten des Schülers / der Schülerin darf nicht in die Leistungsbeurteilung einbezogen werden, mangelnde Mitarbeit (z.B.: durch destruktives Verhalten bei Arbeitsaufträgen) allerdings!

Vorgangsweise bei der Festsetzung der Verhaltensnoten:

Vorschläge / Eintragungen werden nur von Lehrern vorgenommen, die den Schüler/ die Schülerin unterrichten bzw. bei Schulveranstaltungen mit ihm in Kontakt treten

Verhaltensverstöße und Auffälligkeiten werden während des Jahres schriftlich festgehalten (Katalog)

Es besteht von Seiten der Schule Verständigungspflicht: Eltern sind umgehend über Verhaltensauffälligkeiten und schwerwiegende Verstöße zu informieren.

Verhaltensnoten werden bei der Notenkonferenz beschlossen

„wenig zufriedenstellend“ und „nicht zufriedenstellend“ werden mit Begründung protokolliert und den Eltern schriftlich mitgeteilt.


Sehr zufriedenstellend - sz

Es ist die Norm! – Die Schulordnung wird eingehalten! Die darunterliegenden Beurteilungsstufen stellen Abweichungen dar.

Höflicher und respektvoller Umgang mit Mitschülern, Lehrpersonen und mit anderen Personen im Schulhaus

Höflicher und wertschätzender Umgangston

Gewaltfreies Lösen von Konflikten

Rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten

Gute Einordnung in die Klassengemeinschaft

Positive Mitarbeit im Unterricht

Regelmäßiger und pünktlicher Unterrichtsbesuch (auch nach den Pausen)

Rechtzeitige Erledigung von Pflichten (Unterschriften, Informationen an Eltern weitergeben, usw.)

Sauberkeit und Ordnung werden beachtet

 

Zufriedenstellend – z

Pflichten werden fast immer erfüllt – die Schulordnung wird überwiegend eingehalten

Kleinere Mängel im Sozialverhalten (Höflichkeit, Respekt, Wortwahl)

Gelegentliches Zuspätkommen in den Unterricht (nach den Pausen)

Gelegentliches Stören im Unterricht (Schwätzen, Herausrufen)

Pflichten (Unterschriften, Informationen an Eltern) werden nicht immer pünktlich und zuverlässig erfüllt

Sauberkeit und Ordnung werden nicht immer beachtet

Beim Ermahnen und Besprechen des Fehlverhaltens wird dies eingesehen und es ist eine (vorübergehende) Verhaltensverbesserung zu erkennen.

 

Wenig zufriedenstellend - wz

Wiederholte Verstöße und Distanzlosigkeit im Verhalten gegenüber LehrerInnen, SchülerInnen und anderen Personen

Ständiges Widersprechen gegen Anordnungen

Respektlose Sprache gegenüber Mitschülern und/ oder Lehrern

Wiederholtes Nichteinhalten der gemeinsamen Regeln (z.B.: Handys)

Absichtliche Sachbeschädigung

Aggressives Verhalten gegenüber Mitschülern, Lehrpersonen (verbale und körperliche Attacken)

Ständiges Stören im Unterricht

Mobbing gegenüber Mitschülern (bewusstes Ausgrenzen, Schlechtmachen)

Mitnahme von Alkohol und Rauchwaren

Unerlaubtes Verlassen des Schulareals

Das Fehlverhalten wird nicht eingesehen, es fehlt der Wille zu einer positiven Verhaltensveränderung bzw. keine Verhaltensverbesserung über einen längeren Zeitraum erkennbar

 

Nicht zufriedenstellend - nz

Erhöhtes Aggressionspotential und Gefährdung anderer

Schweres Vergehen (Gesetzesverstoß)

Häufigkeit und Schwere der Verhaltensverstöße reichen nicht mehr für ein „WZ“ aus

Aktuelles

Kontakt

  • Mittelschule Lechtal
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